Förderung der nachhaltigen Dorfentwicklung (ELER-Förderung)
- antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts, natürliche und juristische Personen, Personengemeinschaften des privaten Rechts und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts
- gefördert werden u.a. Projekte zur Schaffung kleiner öffentlicher Kultur-, Freizeit- und Tourismusinfrastruktur einschließlich der Tourismusinformation mit Bezug zur Ortslage, z.B. Ruhebänke, Restaurierung historischer Bauernhäuser
- Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses
- Höhe der Förderung richtet sich nach der Art des Vorhabens
- alle Infos mit Klick auf www.saarland.de/mukmav
LEADER-Förderung im Saarland
Die saarländischen LEADER-Aktionsgruppen (LAG's) verfügen über Fördermittel in Höhe von 2 Millionen EUR, um die lokale Entwicklung in ländlichen Gebieten zu unterstützen.
- antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie die LAG selbst
- gefördert wird die Durchführung von Vorhaben im Rahmen der Umsetzung der Landesentwicklungsstrategien (LES) der jeweiligen Lokalen Aktionsgruppen (LAG)
- Zuwendung wird als Zuschuss/Zuweisung zur Projektförderung gewährt
- Fördersatz: je nach Antragsteller zwischen 80% und 100% der förderfähigen Ausgaben
LAG Biosphärenregion Bliesgau
Frau Christina Danner
Tel. 06841 1048413
E-Mail lag@biosphaere-bliesgau.eu
KulturLandschaftsInitiative St. Wendeler Land (KuLanI)
Herr Christian Schaadt
Tel. 06851 937434
E-Mail mail@kulani.de
LAG Land zum Leben Merzig-Wadern
Frau Janet Deutsch
Tel. 06861 80463
E-Mail j.deutsch@merzig-wadern.de
LAG Saarmitte
Frau Sandra Guardavascio
Tel. 06838 9002-112
E-Mail info@saarmittehoch8.de
LAG Warndt-Saargau
Frau Anke Klein-Brauer
Tel. 06809 7020160
E-Mail info@warndt-saargau.eu